Aktuelle Besuchsregelung für unsere Seniorenzentren:
- Gemäß Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der CoronaTestQuarantäneVO des Landes NRW ist der Besuch nur mit einem negativen Corona-Schnelltest gestattet.
- Der Schnelltest einer Bürgerteststelle darf max. 24 Stunden alt sein.
- Alternativ kann auch am Tag des Besuchs zuhause ein Selbsttest durchgeführt werden.
- Zu folgenden Zeiten können Sie zudem bei uns selber einen Schnelltest unter Aufsicht durchführen:
Im Seniorenzentrum Erikaweg
Mo – So 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Im Seniorenzentrum Hummelsterstraße
Mo – So 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr - Wir sind verpflichtet, stichprobenartig zu prüfen, ob ein Test durchgeführt wurde.
- In allen Gemeinschaftsflächen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
- Vor und nach jedem Besuch sind die Hände zu desinfizieren.
Friseur
Externe Kunden können nur mit einem max. 24 Stunden alten negativen Schnelltest den Friseur besuchen.